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EB-1A Extraordinary Ability Green Card Petitionen - FAQs




Wenn Sie über eine beträchtliche Begabung oder Erfahrung in Ihrem Berufsfeld verfügen, dann können Sie sich für eine EB-1A Extraordinary Ability Green Card für außerordentliche Fähigkeiten qualifizieren. Mit einer EB-1A Green Card können Sie Ihr eigener Green Card Sponsor sein. Sie brauchen kein US-Jobangebot oder einen US-Arbeitgeber, um sich auf eine Green Card zu bewerben. Die EB-1A Green Card wird oft als die "selektivste" Green Card Option angesehen. Jedoch qualifizieren sich deutlich mehr Personen für diese Kategorie, als Sie vielleicht denken.


Im Folgenden finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu EB-1A Extraordinary Ability Green Cards:


Wer qualifiziert sich für eine EB-1A Extraordinary Ability Green Card?

Um sich für eine EB-1A Green Card zu qualifizieren, müssen Sie nachweisen, dass Sie eine "vollendete Fachkraft" in Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport sind. Außerordentliche Fähigkeiten bedeutet hier, dass Sie entweder über eine bedeutende internationale Auszeichnung verfügen oder - wie die Mehrheit der EB-1A-Antragsteller - mindestens drei der zehn regulatorischen Anforderungen erfüllen, die in der nächsten Frage aufgeführt werden.


Wie zeigen Sie, dass Sie "außerordentliche Fähigkeiten" haben?

Sie müssen nachweisen, dass Sie mindestens drei der folgenden zehn Kriterien erfüllen:

  • Auszeichnungen: Erhalt eines weniger bedeutenden national oder international anerkannten Preises oder einer weniger bedeutenden Auszeichnung in Ihrem Fachgebiet

  • Mitgliedschaften: Mitgliedschaft in Verbänden in Ihrem Fachgebiet, die von ihren Mitgliedern herausragende Leistungen verlangen

  • Über Sie und Ihre Arbeit veröffentlichte Artikel : Diese Artikel sollten in Fachmedien oder anderen wichtigen Medienquellen veröffentlicht worden sein (mit einer Auflage von 10.000 oder mehr Exemplaren)

  • Jury-Arbeit: Sie haben als Gutachter/in oder Jury-Mitglied in Ihrem Fachgebiet fungiert

  • Original-Beiträge: Nachweise über originale wissenschaftliche, akademische, künstlerische, sportliche oder wirtschaftliche Beiträge von Relevanz in Ihrem Fachgebiet

  • Von Ihnen veröffentlichte wissenschaftliche Artikel: Diese Artikel sollten in Fachzeitschriften, wichtigen Fachpublikationen oder anderen wichtigen Medienquellen veröffentlicht worden sein (mit einer Auflage von 10.000 oder mehr Exemplaren)

  • Kritische oder führende Rolle: Nachweis, dass Sie in der Vergangenheit in einer führenden oder kritischen Rolle für angesehene Organisationen tätig waren

  • Vergleichsweise hohes Gehalt: Nachweis, dass Sie im Vergleich zu Kollegen/innen in Ihrem Fachgebiet ein hohes Gehalt erhalten haben

  • Kommerzieller Erfolg in den darstellenden Künsten: Als darstellender Künstler/in können Sie Quittungen und andere Nachweise einreichen, die Ihren kommerziellen Erfolg belegen

Alternativ dazu wird US Citizenship and Immigration Services (USCIS) prüfen, ob Sie eine bedeutende, international anerkannte Auszeichnung erhalten haben (z.B. Nobelpreis, Pulitzer-Preis, olympische Medaille, usw.). Wenn Sie dies nachweisen können, dann qualifizieren Sie sich auch für eine EB-1A Extraordinary Ability Green Card.

Benötigen Sie ein Stellenangebot für eine EB-1A Extraordinary Ability Green Card?

Nein! Für diesen Antrag genügt es zu beweisen, dass Sie die Absicht haben, nach der Genehmigung des Antrags in Ihrem Fachgebiet weiter zu arbeiten. Sie können dies durch eine persönliche Erklärung bestätigen, die als Teil des Antrags eingereicht wird. Ein US-Stellenangebot oder ein US-Arbeitgeber ist nicht erforderlich.

Wie lange dauert es, eine EB-1A Extraordinary Ability Green Card zu beantragen?

EB-1A Petitionen erfordern eine beträchtliche Menge an Belegen und Nachweisen. Die Vorbereitung mit einem Anwalt dauert in der Regel zwischen 1 bis 2 Monate.

Einmal eingereicht variieren die Bearbeitungszeiten von USCIS. Das USCIS Service Center in Nebraska braucht derzeit (Dezember 2020) 5,5 bis 7,5 Monate um über EB-1A Anträge zu entscheiden. Das USCIS Texas Service Center benötigt derzeit 14,5 bis 19 Monate, um EB-1A Petitionen zu bearbeiten. Adomat Immigration empfiehlt, vor der Einreichung die aktuellen Bearbeitungszeiten von EB-1A Anträgen zu überprüfen, um eine aktualisierte Schätzung des Bearbeitungszeitraums zu erhalten.


Gibt es einen beschleunigten Bearbeitungsprozess für EB-1A Extraordinary Ability Green Cards?

Ja! Für EB-1A Petitionen ist das beschleunigte "Premium Processing" verfügbar. Beim Premium Processing wird über Ihre I-140 Immigrant Petition (der erste Teil des Antrags) innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang entschieden. Die derzeitige Bearbeitungsgebühr von USCIS für Premium Processing beträgt $2500.


Kann ich eine EB-1A Extraordinary Ability Green Card von Deutschland aus beantragen?

Ja! In diesem Fall wird zwar der erste Teil Ihres Antrags, die I-140 Immigrant Petition bei USCIS in den USA eingereicht. Nach der Genehmigung des I-140 können Sie jedoch den zweiten Teil der EB-1A Petition- der Immigrant Visa Antrag - entweder beim US-Konsulat in Berlin, Frankfurt oder München bearbeiten lassen.


Wenn meine Petition für die Green Card EB-1A Extraordinary Ability Green Card genehmigt wird, kann dann meine Familie auch Green Cards erhalten?

Ja! Ihr Ehemann/Ihre Ehefrau und Ihre Kinder (jünger als 21 Jahre) können ebenfalls Green Cards erhalten, wenn Ihr Antrag auf eine EB-1A Green Card genehmigt wird.

Wie lange wäre meine EB-1A Green Card gültig?

Die Green Card, die Sie durch eine EB-1A Petition erhalten, ist 10 Jahre gültig, kann aber unbegrenzt verlängert werden. Eine Verlängerung muss alle 10 Jahre erfolgen.

Für wen darf ich arbeiten, sobald ich meine EB-1A Extraordinary Ability Green Card erhalten habe?

Sobald Sie Ihre EB-1A Green Card haben, sind Sie dazu berechtigt, für jeden US-Arbeitgeber zu arbeiten, freiberuflich in den USA tätig zu sein oder sich in den USA selbständig zu machen.


Bitte beachten Sie, dass die obigen Ausführungen keine Rechtsberatung darstellen. Für eine rechtliche Bewertung Ihrer individuellen Situation können Sie sich gerne direkt an Ayla Adomat, Esq. wenden.

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