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E-2 Investoren Visum

Frequently Asked Questions

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Was ist ein E-2 Investoren Visum?

Ein E-2-Visum ist ein befristetes Nicht-Einwanderungsvisum für die USA, bei dem der Antragsteller entweder in ein bestehendes Unternehmen in den Vereinigten Staaten investieren oder ein neues Unternehmen gründen muss. Um sich für ein E-2 Visum zu qualifizieren, muss der Antragsteller Staatsbürger eines Landes sein, mit dem die USA einen aktiven Handelsvertrag abgeschlossen haben.

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Deutschland hat einen aktiven Handelsvertrag mit den USA, daher qualifizieren sich deutsche Staatsbürger für E-2 Visa Anträge.


E-2-Visa sind für den Hauptinvestor sowie für alle leitenden, geschäftsführenden oder wesentlichen Arbeitskräfte des Unternehmens erhältlich, in welches investiert wird. Dabei geltenden die folgenden Voraussetzungen:

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  • Das jeweilige Unternehmen in den USA muss mehrheitlich im Besitz von Nicht-US-Staatsbürgern sein.

  • Das jeweilige Unternehmen in den USA kann auch eine Tochtergesellschaft einer ausländischen Muttergesellschaft sein. Hierbei muss die Muttergesellschaft ihren Sitz im Ausland haben und auch mehrheitlich im Besitz von Nicht-US-Staatsbürgern sein.

  • Die Investoren und Mitarbeitern des Unternehmens in den USA müssen die gleiche Staatsbürgerschaft wie die Mehrheitseigentümer des Unternehmens haben, um sich für ein E-2 Visa bewerben zu können. Das heißt zum Beispiel: Ein deutscher Staatsbürger, der in eine US-Tochtergesellschaft einer französischen Muttergesellschaft investiert, würde sich mit dieser Investition nicht für ein E-2 qualifizieren. Allerdings würde ein deutscher Staatsbürger, der ein Unternehmen in den USA aufkauft, diese Bedingung erfüllen und könnte sich auf ein E-2 Visum bewerben.


Bürger welcher Länder können E-2 Visa beantragen?

Derzeit können Staatsbürger der folgenden Länder E-2 Visa beantragen:

Albanien, Argentinien, Armenien, Australien, Österreich, Aserbaidschan, Bahrain, Bangladesch, Belgien, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kamerun, Kanada, Chile, China (Taiwan), Kolumbien, Kongo, Costa Rica, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Ecuador, Ägypten, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Grenada, Honduras, Irland, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Jordanien, Kasachstan, Südkorea, Kosovo, Kirgisistan, Lettland, Liberia, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Mexiko, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Marokko, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Oman, Pakistan, Panama, Paraguay, Philippinen, Polen, Rumänien, Senegal, Serbien, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Surinam, Schweden, Schweiz, Thailand, Togo, Trinidad & Tobago, Tunesien, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich und Jugoslawien.

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Die neuesten Informationen finden Sie in der Liste der aktuellen Vertragsländer des US-Außenministeriums.

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Wie beantragt man ein E-2 Visum?

Die meisten E-2 Visum Antragsteller beantragen ihr Visum direkt bei ihrem örtlichen US-Konsulat. In Deutschland ist das US-Konsulat in Frankfurt für die Bearbeitung aller E-2 Visumanträge zuständig.

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Wenn Sie sich bereits in den USA befinden und Ihr E-2 Visum als Change of Status beantragen, können Sie Ihren Antrag direkt bei USCIS einreichen.

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Wie lange dauert es, ein E-2 Visum zu erhalten?

Wenn Sie Ihr E-2 Visum bei einem US-Konsulat beantragen, werden die Anträge normalerweise innerhalb von 2 Monaten bearbeitet.  In Deutschland werden E-2-Visa in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung bearbeitet.

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Wenn Sie Ihr E-2 Visum bei USCIS als Change of Status beantragen, dauert die Bearbeitung dieser Anträge zwischen 3,5 und 5,5 Monaten (Stand: Dezember 2020). Für aktuelle USCIS-Bearbeitungszeiten besuchen Sie bitte die USCIS Website.


Wie viel müssen Sie für ein E-2 Visum investieren?

Es gibt keine klare gesetzliche Richtlinie über die erforderliche Investitionssumme. Stattdessen verlangt das Gesetz, dass die Investition "substanziell" ist. Die Erheblichkeit einer Investition hängt von der Art des Unternehmens ab, in das investiert wird. Generell gilt: Je kleiner das Unternehmen, desto größer muss die Investition sein. Für größere Unternehmen werden oft E-2-Visa mit einer kleineren Investitionssumme genehmigt.

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Die Größe der notwendigen Investitionssumme sollten Sie mit einem erfahrenen US-Migrationsrechtsanwalt besprechen sollten, da dies der springende Punkt bei der Beantragung eines E-2-Visums ist


Welche Art von Unternehmen ist am besten für ein E-2 geeignet?

Glücklicherweise gibt es keine Art von Unternehmen, welches "am besten" für ein E-2 Visum geeignet ist. Solange das Unternehmen einer legalen Tätigkeit nachgeht und in Zukunft US-Arbeitnehmer einstellen wird, erfüllt es die Anforderungen für ein E-2-Visum.

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Kann ein E-2 Visum zu einer Green Card führen?

Inhaber eines E-2-Visums haben keinen direkten Weg zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung (Green Card). Als Teil der E-2-Visumanträge müssen die Antragsteller ihre Absicht bestätigen, nach Ablauf des E-2-Visums in ihr Heimatland zurückzukehren.

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Kann man mit einem E-2 Visum in den USA arbeiten?

Ja. Als E-2-Investor dürfen Sie für das E-2-Unternehmen arbeiten. Inhaber von E-2 Visa können der Investor, Führungskräfte, Manager oder ein wesentliche Mitarbeiter des Unternehmens sein.

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Kann ich ein Haus in den USA als meine E-2 Investition kaufen?

Nein. Um sich für ein E-2-Visum zu qualifizieren, muss der Investor in ein aktives US-Unternehmen investieren. Immobilien werden als passive Investition betrachtet und qualifizieren sich daher nicht.

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Wenn ich ein E-2 Visum erhalte, können mein Ehepartner und meine Kinder auch in den Vereinigten Staaten leben?

Ja. Die Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren von E-2-Visuminhabern können ebenfalls E-2-Visa beantragen, die es ihnen erlauben, den Visuminhaber in die USA zu begleiten.

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Die Familienmitglieder von E-2-Visuminhabern können ihre Visa zur gleichen Zeit wie der E-2-Investor, oder nachdem der E-2-Investor seinen Visumsstempel erhalten hat, beantragen.

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Wenn ich ein E-2 Visum erhalte, könnte mein Ehepartner dann in den USA arbeiten?

Ja. Ehepartner und Kinder mit E-2-Visa können nach ihrer Ankunft in den USA eine Arbeitserlaubnis - ein sogenanntes Employment Authorization Document (EAD) - beantragen. Um die Arbeitserlaubnis zu beantragen, müssen Ehepartner oder Kinder jeweils das Formular I-765 bei USCIS einreichen, sobald die Familie in den USA angekommen ist. Derzeit benötigt USCIS etwa 6-8 Monate (Stand: Januar 2021), um

Anträge auf eine Arbeitserlaubnis zu bearbeiten.

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